Als Kindertagespflegeperson im eigenen Haushalt betreuen Sie ein oder mehrere Kinder stundenweise, halbtags oder ganztags in Ihren eigenen Räumen. Sie sind selbstständig tätig, müssen aber keinen Gewerbeschein beantragen, bzw. kein Gewerbe anmelden.
- Sie haben Freude am Umgang mit Kindern und bei der Förderung von Kindern.
- Sie sind einfühlsam für die Belange von Kindern.
- Sie sind zuverlässig und verantwortungsbewusst.
- Sie sind kritikfähig und belastbar.
- Qualifizierung und Fortbildung ist Ihnen wichtig.
- Sie haben kindgerechte Räumlichkeiten (ausreichend Platz, Hygiene, Sauberkeit, Sicherheitsvorkehrungen, Tageslichtbeleuchtung, Spielzeug, Rückzugs- und Schlafmöglichkeiten für Tageskinder).
- Sie arbeiten gerne mit den Eltern zusammen.
- Die Kooperation mit dem Tageselternverein und dem Landratsamt, Abteilung Jugend ist für Sie wichtig und selbstverständlich.
- Sie haben die Fähigkeit, Ihren Alltag zu strukturieren und zu organisieren.
- Sie haben Freude daran, Ihre Selbstständigkeit zu gestalten und die dazu gehörende Büroorganisation zu managen.