Der Umfang der Grundqualifizierung von Kindertagespflegepersonen, die erstmals für die Förderung von Kindern in Kindertagespflege zur Verfügung stehen, beträgt mindestens 300 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten, für Personen mit einschlägigen Aus- und Vorbildungen nach § 7 Absatz 2 KiTaG mindestens 50 Unterrichtseinheiten.
Von der Grundqualifizierung sind mindestens 50 Unterrichtseinheiten vor einer Vermittlung als Kindertagespflegeperson zu absolvieren. Die restlichen Unterrichtseinheiten werden tätigkeitsbegleitend absolviert.
Ablauf der Qualifizierung:
- Informationsveranstaltung
- persönliches Erstgespräch vor Kurs
- Einführungskurs - Kurs 1 (50 UE)
- Erste-Hilfe-Kurs
- Hausbesuch
- Antrag auf Pflegeerlaubnis
- Aufnahme eines Tageskindes
danach praxisbegleitend
- Kurs 2 mit 250 UE (Dauer ca. 1 Jahr)
- Abschluss mit schriftlicher Konzeption (Mindeststandard) und mündlicher Prüfung (ca. 15 – 20 Min)
- daran schließen sich jährliche Fortbildungen mit mindestens 20 UE an.
Für pädagogische Fachkräfte gilt eine verkürzte Qualifizierung von 50 UE (Einführungskurs).
Ein spezielles Fachkräfteseminar mit 9 Unterrichtseinheiten bereitet Sie auf das Erarbeiten Ihrer Konzeption und die mündliche Prüfung vor.
Fortbildungen:
Nach Abschluss der Grundqualifizierung müssen aktiv tätige Kindertagespflegepersonen pro Jahr mindestens 20 Unterrichtseinheiten aus dem Fortbildungsprogramm belegen.
Fortbildungskosten werden auf Antrag bis zum Umfang von 24 UE vom Landratsamt, Abteilung Jugend erstattet.