BildKinderfrauen

Der Umfang der Grundqualifikation von Kindertagespflegepersonen, die erstmals für die Förderung von Kindern in Kindertagespflege zur Verfügung stehen, beträgt mindestens 300 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten, für Personen mit einschlägigen Aus- und Vorbildungen nach § 7 Absatz 2 KiTaG mindestens 50 Unterrichtseinheiten.
Von der Grundqualifikation sind mindestens 50 Unterrichtseinheiten vor einer Vermittlung als Kindertagespflegeperson zu absolvieren. Die restlichen Unterrichtseinheiten werden praxisbegleitend absolviert.

Ablauf der Qualifizierung:

  • Informationsveranstaltung
  • persönliches Erstgespräch vor Kurs
  • Einführungskurs - Kurs 1 (50 UE)
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Hausbesuch
  • Antrag auf Pflegeerlaubnis
  • Aufnahme eines Tageskindes


danach praxisbegleitend

  • Kurs 2 mit 250 UE (Dauer ca. 1 Jahr)
  • Abschluss mit schriftlicher Konzeption (Mindeststandard) und mündlicher Prüfung (ca. 15 – 20 Min)
  • daran schließen sich jährliche Fortbildungen mit mindestens 20 UE an.

 

Für pädagogische Fachkräfte gilt eine verkürzte Qualifizierung von 50 UE (Einführungskurs).
Ein spezielles Fachkräfteseminar mit 9 Unterrichtseinheiten bereitet Sie auf das Erarbeiten Ihrer Konzeption und die mündliche Prüfung vor.

Fortbildungskosten werden auf Nachweis bis zum Umfang von 22 UE vom Landratsamt, Abteilung Jugend erstattet. Ebenfalls werden Die tätigkeitsbegleitenden Fortbildungen bis zum Umfang von 22 UE erstattet, wenn die Fortbildungen bei folgenden Anbietern besucht worden sind:

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