Um als Kindertagespflegeperson im Haushalt der Personensorgeberechtigten tätig zu werden, nehmen Sie am besten während der telefonischen Sprechzeiten Kontakt zu uns auf. Die Mitarbeiterinnen informieren Sie über die aktuelle Situation und beantworten Ihre ersten Fragen.
Der Besuch einer Informationsveranstaltung, ein erstes persönliches Gespräch mit der Fachberaterin und daran anschließend die Teilnahme an der Qualifizierung (siehe dort) sind erste Voraussetzungen, um tätig werden zu können. In Kurs 1 erhalten Sie grundlegende Informationen zu allen rechtlichen, finanziellen und wichtigen pädagogischen Fragen.
Im Anschluss an Kurs 1 vereinbart die für Sie zuständige Fachberaterin einen Hausbesuchstermin mit Ihnen, um über Ihr Betreuungsangebot und Ihre Betreuungsperspektive ins Gespräch zu kommen. Die notwendige Eignungseinschätzung für das Landratsamt, Abteilung Jugend (vgl. Pflegeerlaubnis) wird im Rahmen des gesamten Prozesses vorgenommen.