Die Inanspruchnahme von Kindertagespflege ist möglich für Kinder von 0 bis 14 Jahren. Sie kann als alleinige Betreuungsform gewählt werden (für Kinder unter 3 Jahren) oder ergänzend zu Kindertageseinrichtungen und Schule.
Die Betreuung des Kindes in der Familie der Tagesmutter/des Tagesvaters
Eine Tagesmutter/ein Tagesvater betreut ein oder mehrere Tageskinder in der eigenen Familie. Es können maximal fünf Tageskinder im Alter zwischen acht Wochen und 14 Jahren gleichzeitig anwesend sein.
Die Tagesmutter/der Tagesvater übt eine selbstständige Tätigkeit aus.
Die Betreuung des Kindes in anderen geeigneten Räumen
Zwei Kindertagespflegepersonen können zusammen 7 Kinder, die gleichzeitig anwesend sind, in angemieteten Räumen betreuen. Wenn eine der beiden Betreuungskräfte pädagogische Fachkraft (Erzieherin, Kinderpflegerin) ist, ist es möglich die Anzahl auf 9 Kinder zu erweitern.
Die Betreuung kann auch über die Mittagszeit oder im Anschluss an die Öffnungszeiten in einer Kindertageseinrichtung stattfinden.
Die Betreuung des Kindes im Haushalt der Eltern (Kinderfrau/Kinderbetreuer)
Kinderfrauen/Kinderbetreuer betreuen ein oder mehrere Kinder einer Familie im Haushalt der Eltern. Im Unterschied zur Tagesmutter/Tagesvater arbeitet die Kinderfrau/der Kinderbetreuer nicht selbstständig, sondern wird von den Eltern angestellt. Je nach Anzahl der Wochenstunden kann dies über einen Minijob oder über eine sozialversicherungspflichtige Anstellung erfolgen.