BildTagesmuetter

Tagesmütter/Tagesväter arbeiten in der Regel selbstständig.
Für ihre Tätigkeit erhalten sie in der öffentlich geförderten Kindertagespflege vom Landratsamt Tübingen, Abteilung Jugend , eine sogenannte “laufende Geldleistung” in Höhe von 7,50 Euro pro Stunde für jedes betreute Kind.

Voraussetzungen für die öffentlich geförderte Kindertagespflege sind:

  • Qualifizierung der Kindertagespflegeperson nach den Vorgaben des Landes Baden-Württemberg
  • Feststellung der Geeignetheit der Kindertagespflegeperson und Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII
  • Kooperation mit dem Tageselternverein und dem Landratsamt Tübingen, Abteilung Jugend
  • Regelmäßige Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen (20 Unterrichtseinheiten pro Jahr)

 

Die Kindertagespflege kann auch privat finanziert werden. Im Landkreis Tübingen erhalten Tagesmütter/Tagesväter in der Regel dann von den Eltern einen Stundensatz, der sich an der Höhe der laufenden Geldleistung orientiert.

Die Einnahmen aus der Kindertagespflege sind steuerpflichtig. Pro Betreuungsstunde und für jedes betreute Kind ist eine Betriebskostenpauschale in Höhe von 2,33 Euro steuerfrei. Maximal 400 Euro pro Monat können als Betriebskostenpauschale angesetzt werden.
Wenn Sie die steuerfreie Pauschale nicht in Anspruch nehmen wollen, ist es auch möglich dem Finanzamt die tatsächlichen Aufwendungen in einer detaillierten Aufstellung nachzuweisen.

Aus der Selbstständigkeit der Kindertagespflegeperson resultiert, dass sie bzgl. Krankheit sowie für eine Absicherung im Alter selber Vorsorge treffen müssen.
Das Landratsamt, Abteilung Jugend erstattet in der öffentlich geförderten Kindertagespflege auf Antrag die nachgewiesenen hälftigen Beiträge zu einer angemessenen Kranken- und Pflegeversicherung sowie einer angemessenen und nachgewiesenen Altersvorsorge.
Nachgewiesene Beiträge zu einer Unfallversicherung werden auf Antrag in voller Höhe erstattet.

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