Tätigkeitsbegleitend
Nach der neuen Verwaltungsvorschrift (VwV Kindertagespflege) vom April 2021 beträgt der Umfang der Grundqualifikation von Kindertagespflegepersonen, die erstmals für die Förderung von Kindern in Kindertagespflege zur Verfügung stehen 300 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten.
Nach dem Einführungskurs (Kurs 1) folgt Kurs 2 tätigkeitsbegleitend mit 250 UE für alle Kindertagespflegepersonen, die keine pädagogische Ausbildung (Erzieherin, Kinderpflegerin...) haben.
Der Kurs wird vom Landratsamt finanziert und ist für die Teilnehmer*innen kostenfrei.